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BFH, 25.05.1984 - VI R 121/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 30.07.1982 - VI R 257/80
Unterhaltsleistung - Empfänger im Ausland - Schätzung des Unterhaltsbedarfs - …
Auszug aus BFH, 25.05.1984 - VI R 121/78
Aufwendungen eines Gastarbeiters für in Jugoslawien lebende Angehörige können danach für die Jahre 1975 und 1976 entsprechend dem BMF-Schreiben vom 26.10.1979 VI B 6 - S 2365 - 85/79 (BStBl I 1979, 622) nur mit 2/3 der in § 33a Abs. 1 EStG genannten Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.7.1982 VI R 257/80). - BFH, 17.01.1984 - VI R 24/81
Berücksichtigung einer Opfergrenze bei Unterhaltsleistungen; Bemessung
Auszug aus BFH, 25.05.1984 - VI R 121/78
NV: Unterhaltsaufwendungen an Angehörige sind steuerlich nur insoweit anzuerkennen, als dem Steuerpflichtigen für sich, seine Ehefrau und seine minderjährigen, unverheirateten Kinder soviel verbleibt, daß ihnen, vom verbleibenden Betrag her gesehen, keine Ansprüche auf die Regelsätze in der Sozialhilfe zuständen (vgl. BFH-Urteil vom 17.1.1984 VI R 24/81; hier: Unterhaltsleistungen ca. 9 000 DM, zu versteuerndes Einkommen ca. 32 000 DM, Überschreiten der sog. Opfergrenze verneint).4. - BFH, 20.01.1978 - VI R 123/77
Steuerliche Beurteilung von Unterhaltsleistungen an Geschwister im Ausland, wenn …
Auszug aus BFH, 25.05.1984 - VI R 121/78
NV: Bei Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Angehörige ist jeweils zu prüfen, inwieweit diese Leistungen im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten in dem betreffenden Land notwendig sind (vgl. BFH-Urteil vom 20.1.1978 VI R 123/77).